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AGB

1. URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECCHTE

 

1.1. Jeder der an Baerbel Brokate - wildArt - erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und erstellten Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

1.3. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von wildArt weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.4. WildArt überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. WildArt hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden geltend zu machen bleibt unberührt.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

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2. VERGÜTUNG

 

2.1. Entwürfe und gelieferte Leistung bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist WildArt berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlicher sonstiger Tätigkeiten, die WildArt für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

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3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

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3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 50 % der Auftragsumme bei Auftragsvergabe.

3.2. Bei Zahlungsverzug kann WildArt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

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4. SONDERLEISTUNGEN NEBEN- UND REISEKOSTEN

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4.1. Sonderleistungen wie Umarbeitung oder Änderung von Arbeiten, Manuskriptstudium, Fotoarbeiten, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. WildArt ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung an WildArt abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Erstattung der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

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5. EIGENTUMSVORBEHALTE

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5.1. An Entwürfen und gelieferten Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2.Die Berechnung der Übertragung von räumlichen und zeitlichen Nutzungsrechten erfolgt nach folgendem Schema:

Auftragswert x (Nutzungsart + Nutzungsgebiet + Nutzungsdauer + Nutzungsumfang)

Nutzungsfaktoren

Nutungsart: einfach = 0,2 / ausschließlich = 1,0

Nutzungsgebiet: regional = 0,3 / national = 0,5 / europaweit = 1,0 / weltweit = 2,5

Nutzungsdauer: 1 Jahr = 0,1 / 5 Jahre = 0,3 / 10 Jahre = 0,5 / unbegrenzt = 1,5

Nutzungsumfang: gering = 0,1 / mittel = 0,3 / groß = 0,7 / umfangreich = 1,0

5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4. WildArt ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wurden dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

5.5. Die Datenaufbewahrung beschränkt sich auf einen Zeitraum von 2 Jahren. Datenaufbewahrung, die darüber hinaus gewünscht wird ist kostenpflichtig.

 

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6. KORREKTUREN PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

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6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind wildArt Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber WildArt 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. WildArt ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

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7. HAFTUNG

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7.1. WildArt verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.2. WildArt verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Sofern WildArt notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von WildArt. WildArt haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen entfällt jede Haftung von WildArt.

7.6. Für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet WildArt nicht.

7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei WildArt geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

 

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8. GESTALTUNGSFREIHEIT VON VORLAGEN

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8.1. Im Rahmen des Auftrags bestehen Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. WildArt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann WildArt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der von WildArt übergebenen Vorlagen berechtigt ist.

 

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9. SONSTIGES

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9.1. Erfüllungsort ist Coppenbrügge

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Die Kernbereiche der Arbeit von WildArt beinhalten die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Architekturprojekten, Corporate Design und Grafik Design. Zeichnungen, Texte, Logos, Slogan, Briefpapiere, Visitenkarten, Plakate, Programmblätter, Eintrittskarten und Buchcovergestaltung.

 

Copyright 2021 | wildArt | B. Brokate | Ithstr. 31 | 31863 Coppenbrügge | kontakt@wildart-brokate.de | www.wildart-brokate.de

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